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Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 12. und 13. September 2026 in Pfungstadt (auch für Gehbehinderte)

Art.Nr.: WSK7-2026-09P
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 12. und 13. September 2026 in Pfungstadt (auch für Gehbehinderte)
Sachkundekurs für Sportschützen (WaffG § 7) am 12. und 13. September 2026 in Pfungstadt (auch für Gehbehinderte)
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  • Produktbeschreibung
Produktbeschreibung
Vermittlung von Kenntnissen nach §7 Absatz 1 WaffG und §§1-3 AWaffV
  1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
  2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,
  3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen
  4. über die Aufgaben, Tätigkeiten, Rechte und Pflichten einer Verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 10 AWaffV (Standaufsicht).

Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.

Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.

Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.

Die theoretische Prüfung besteht aus Fragen aus dem offiziellen und aktuellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes. Zum bestehen ist ein vorgegebens Minimum zu erreichen. Ein Großteil der Fragen werden im Muliple-Choice-Verfahren gestellt,

Die praktische Prüfung findet auf dem Schießstand statt. Hier ist verschiedenen Waffen der sichere Umgang zu zeigen und zu schießen. Störungen sollen die Teilnehmer selber beseitigen.

Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.

Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.

Bei Fragen zum Inhalt oder Ablauf einfach anrufen oder per Email an iinfo@evs-service.de.

Die Schulung und Prüfung findet am 12. und 13. September 2026 in Pfungstadt statt.

Dieser Kurs ist auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer geeignet! Bitte informiert uns, wenn es euch betrifft.

Diesen Artikel haben wir am 18.10.2025 in unseren Katalog aufgenommen.
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