Vermittlung von Kenntnissen nach §7 Absatz 1 WaffG und §§1-3 AWaffV
Der Kurs ist staatlich anerkannt und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen und hat die Möglichkeit sich mit dem Fragenkatalog vorab zu beshäftigen. Unklarheiten und Fragen werden jederzeit von den Dozenten beantwortet.
Besonderen Wert legen wir auf den sicheren Umgang mit den Waffen. Hierfür stehen viele Waffen zur Verfügung, welche die Teilnehmer auch in die Hand nehmen sollen.
Ebenfalls wichtig ist die Berechtigung zur Standaufsicht. Die notwenidgen Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt.
Zur staatlichen Anerkennung des Kurses ist es erforderlich, dass die Mindestunterrichtszeit von 16 Stunden eingehalten wird.
Die Schulung und Prüfung findet am 15. und 16. Mai 2027 in Kahl am Main statt.
Dieser Kurs ist auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer geeignet! Bitte informiert uns, wenn es euch betrifft.